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Haben Sie die Absicht, eine
Aktiengesellschaft zu gründen und
Ihnen fehlt noch das nötige Organ?
Ergreifen Sie die Gelegenheit, und
nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
Wir prüfen in erster Linie die
Buchführung, die Jahresrechnung und den
Antrag über die Verwendung des
Bilanzgewinns. Wir sind ein
obligatorisches Organ für
Aktiengesellschaften sowie
Genossenschaften und
Personalvorsorgeeinrichtungen.
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Wir
unterstützen Sie bei:
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Abschlussprüfungen
als gesetzliche
Revisionsstelle bei
Aktiengesellschaften und
Genossenschaften |
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Pflichtprüfungen
gemäss OR |
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Kontrollstelle
bei
Personalvorsorgeeinrichtungen |
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Gerichtliche
Expertisen in
Buchführungs- und
Bilanzierungsfragen |
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Beratung
bei der Erstellung von
Rechnungsabschlüssen und
konsolidierten
Jahresrechnungen |
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